2. März 2021
Wegen formeller Fehler wurden mehrere Corona-Verordnungen in Thüringen aus dem Jahr 2020 von der AfD-Fraktion im Landtag über das Verwaltungsgericht erfolgreich angegriffen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verkündete per 149-seitigem Urteil am Montag, 1. März, dass die Thüringer Corona-Verordnung der Ramelow-Regierung vom 12. Mai 2020 (und ihre Änderung vom 4. Juni) nichtig ist.
Die Thüringer Corona-Verordnungen vom 9. Juni und 7. Juli (und deren Änderung am 7. November) vergangenen Jahres wurden als teilweise nichtig erklärt. Die daraus resultierenden Bußgeldregelungen sind daher ebenfalls nichtig, so das Gericht in einer Medieninformation zum Urteil.
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